Ausbildungskosten:

Vereinsmitgliedschaft  
Aufnahmebeitrag
Mitgliedsbeitrag
FSV Flugbeitrag
Versicherungsbeitrag
ableistbarer Arbeitsbeitrag LSG derzeit 10 Std. je 10,00 €
ableistbarer Arbeitsbeitrag Pflege UL-Flugzeugpark zur Zeit 6 Std. je 10,00€
Summe Vereinskosten erstes Jahr für Flugschüler inkl. Aufnahmegebühr
520,00 €
150,00 €
80,00 €
370,00 €


1120,00 €

Flugzeuge pro Std. tatsächliche Flugzeit für Vereinsmitglieder

 

WT9, CTLS Flugstunde mit Lehrer
FK 9, Flugstunde mit Lehrer
WT9, CTLS Flugstunde Charter
FK 9 Flugstunde Charter
Trike Flugstunde mit Lehrer
Trike Flugstunde Charter
Landegebühren pro Landung auf eigenem Gelände

143,40 €
111,00 €
110,40 €
78,00 €
125,40 €
92,40 €
4,00 €

Kostenbeispiel:  

SPL für aerodynamischgesteuerte UL WT-9

Theorie (60 Std) je nach Durchführung ab
Lehrmaterial ca.
Fluggebühren CTLS Schulung (Berechnung der Flugzeit)
     min. 30 Std. à 143,40 €
Landegebühren ca. 150 à 4 €

Summe Ausbildungskosten
Summe Vereinskosten erstes Jahr
Summe Ausbildungskosten CTLS / WT-9
     inkl. Vereinskosten für das 1. Jahr ca.

 

450,00 €
120,00 €

4.302,00 €
600,00 €

5292,00 €
1120,00 €

6592,00 €

SPL für gewichtskraftgesteuert UL Trike

Theorie (60 Std) je nach Durchführung ab
Lehrmaterial ca.
Fluggebühren Trike Schulung (Berechnung der Flugzeit) min. 25 Std. à 125,40 €
Landegebühren ca. 150 à 4 €

Summe Ausbildungskosten
Summe Vereinskosten erstes Jahr
Summe Ausbildungskosten Trike inkl. Vereinskosten für das 1. Jahr ca.

 

450,00 €
120,00 €
3135,00 €
600,00 €

4305,00 €
1120,00 €
5425,00 €

 

 Ausbildungsbedingungen:

 

aerodynamisch gesteuert

CTLS / WT-9

gewichtskraftgesteuert

Trike

Ausbildungsbeginn ab 16 Jahre
Lizenzerwerb ab 17 Jahre

Fliegerärztliche Untersuchung (LuftVZO § 24a)

mindestens Tauglichkeitszeugnis für LAPL

Gültigkeit:
bis 39 Jahre: 60 Monate
ab 40 Jahre: 24 Monate

Theorieausbildung

ca. 60 Stunden

7 Fächer (FCL)

Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Aerodynamik, Flugzeugkunde/Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Menschliches Leistungsvermögen

Flugausbildung

mindestens 30 Flugstunden
An- und Abflüge zu verschiedenen Flugplätzen

mindestens 25 Flugstunden
An- und Abflüge zu verschiedenen Flugplätzen

 

2 Überlandflüge von mehr als 200 km mit Fluglehrer und Zwischenlandung

 

theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Uls in besonderen Flugzuständen

Prüfung § 43

theoretische und praktische Prüfung

Gültigkeit /
Verlängerung § 45

Gültigkeit: unbegrenzt sofern folgende Nachweise erbracht werden:

 

innerhalb der letzten 24 Monate auf ULs, RMS oder einmotorigen Flugzeugen:

  • mindesten 12 Flugstunden davon 6 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer mit 12 Starts/Landungen
  • mindestens 1 Stunde Übungsflug mit Fluglehrer
  • gültiges Flugtauglichkeitszeugnis
 
  • ausreichende fliegerische Inübunghaltung, also 12 Stunden Flugzeit in den letzten 24 Monaten als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (Trike-Führer)
  • gültiges Flugtauglichkeitszeugnis

 

 
 

der Nachweis erfolgt im Flugbuch

 

bei Nichterfüllung: Befähigungsprüfung durch einen anerkannten Prüfer

Passagierflugberechtigung

Erwerb nach § 84a und Eintrag der Berechtigung in der Lizenz, d.h.: 5 Überlandflüge nach Lizenzerwerb, davon 2 Überlandflüge über 200 Km mit Zwischenlandung in Begleitung eines Fluglehrers und Ablegen einer Prüfung, die bei dem letzten 200 Km Flug durchgeführt werden kann.

In den letzten 90 Tagen drei Starts und Landungen auf dem Muster und der Klasse. Ansonsten ist ein kurzer Checkflug mit einem Fluglehrer nötig.

vereinsinterne Voraussetzung

jährlicher Checkflug mit einem Fluglehrer

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